Im Rahmen des durch die Stadt geregelten Aufnahmeverfahrens für Kindertageseinrichtungen können sich Eltern in unseren Einrichtungen schriftlich anmelden und werden entsprechend der vorgegebenen Aufnahmekriterien aufgenommen. Mit der Aufnahme des Kindes in ein Betreuungsverhältnis werden die Eltern Mitglieder von Kinderhäuser! e.V. und verbleiben im Verein solange, wie ihr Kind durch Kinderhäuser! e.V. betreut wird.
Für jedes Geschwisterkind und jedes Kindergartenjahr wird ein gesonderter Aufnahmeantrag gestellt. Das Kindergartenjahr beginnt am 01.08. und endet am 31.07. des Folgejahres. Der Betreuungsbeitrag ist jeweils im Voraus zum 1. eines Monats fällig und wird für zwölf Monate pro Jahr bezahlt. Die Beiträge werden monatlich per Lastschriftverfahren eingezogen.
Kitabeitragsfreiheit: Lt. Beschluss der Bremer Bürgerschaft, gilt seit dem 01.08.2019 für Bremer Kinder ab dem Monat, in dem sie 3 Jahre alt werden, Kitabeitragsfreiheit exklusive eines Essenanteils von 35,- EUR monatlich.
Eine Beendigung des Betreuungsverhältnisses ist während des Kindergartenjahres möglich und bedarf der Schriftform und der Zustimmung des Vorstands. Es gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Arbeitsaktionen: betreute Familien verpflichten sich vertraglich pro Jahr 6 Arbeitsstunden für den Verein im Rahmen von Elternaktionstagen abzuleisten. Können diese Arbeitsstunden nicht geleistet werden, stellen wir diese mit € 30 pro Stunde in Rechnung.
Aufnahmebeitrag
120,- €
einmalig
Vereinsbeitrag
36,- €
jährlich
Betreuungsbeitrag
430,- €
monatlich
+ 35 € Verpflegung